Corona: CSR

Informationen zum Bereich CSR vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie

08.12.2020

Bundeskontaktstelle für die Sicherstellung von grenzüberschreitenden Lieferketten eingerichtet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Kontaktstelle zur Sicherstellung in den Lieferketten eingerichtet. Ziel ist, dass die Herstellung und Lieferung benötigter Zuliefererprodukte, wo möglich, wieder reibungslos funktioniert. Die Kontaktstelle Lieferkette ist eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen. Dabei können sich Unternehmen bei Problemen mit der Herstellung und Lieferung von Zuliefererprodukten als auch bei der allgemeinen Rohstoffversorgung an die Kontaktstelle wenden.

Unternehmen können sich bei Problemen im Zusammenhang mit internationalen Lieferketten an die E-Mail-Adresse kontaktstelle-lieferketten@bmwi.bund.de wenden.

Leitsätze für verantwortungsvolle Einkaufspraktiken in Zeiten von COVID-19

Das Bündnis für nachhaltige Textilien hat Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem COVID-19 Ausbruch entwickelt. Diese schließen sich den Empfehlungen anderer Initiativen und Organisationen an und sind hier abrufbar.

Bundesregierung sichert Warenverkehr ab

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für einen sogenannten German guarantee scheme gegeben. Informationen dazu finden Sie hier. Demnach übernimmt der Bund eine Rückgarantie für etwaige Entschädigungszahlungen an warenkreditversicherte Unternehmen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro. Die Kreditversicherer beteiligten sich substanziell. Ziel ist es, dass Kreditversicherer weiter für etwaige Zahlungsausfälle einstehen. Dies trägt dazu bei, die Lieferketten in Deutschland und weltweit aufrechtzuerhalten. Die Rückgarantien bilden einen weiteren wichtigen Baustein für Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Warenabsicherung.

update 08. Dezember 2020:

BMWi und die wichtigsten Warenkreditversicherer haben sich nach langwierigen Verhandlungen wie erwartet auf eine Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30. Juni 2021 geeinigt.

Textilbündnis: Review-Prozess 2020 wird ausgesetzt

Der Steuerungskreis hat in einer Krisensitzung beschlossen, den Review-Prozess 2020 und alle verpflichtenden Aktivitäten vorerst für ein Jahr auszusetzen. Die grundsätzliche Ausrichtung des Bündnisses am Sorgfaltspflichtenansatz zur Verfolgung der Bündnisziele bleibt davon unberührt.

Weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich.

Textilbündnis Informationsseite COVID-19

Das Textilbündnis hat hier Informationen zu den Auswirkungen von Covid -19 auf die Lieferketten der Textilindustrie zusammengestellt. Zudem erhalten Sie hier Informationen zur Situation in den einzelnen Produktions- und Beschaffungsländern.

Die Informationen gibt es in Deutsch und in Englisch.

EU macht Weg für kurzfristige Exportkreditversicherungen in Staaten mit „marktfähigen Risiken“ frei

Durch die Corona-Krise wird die privatwirtschaftliche Versicherungskapazität für Ausfuhren aller Länder sehr bald nicht mehr ausreichen. Gleichzeitig dürfte jedoch die Nachfrage nach Versicherungen aufgrund der Krise erheblich steigen.

Die Europäische Kommission hat am 27. März beschlossen, bis zum 31. Dezember 2020 alle Länder aus dem Verzeichnis der Staaten mit „marktfähigen Risiken“ über die kurzfristige Exportkreditversicherung herauszunehmen. Dadurch sollen kurzfristige staatliche Exportkreditversicherungen in der aktuellen Corona-Krise in größerem Umfang verfügbar werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ferner hat die Europäische Kommission einen Befristeten Rahmen angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen, um die Wirtschaft infolge des Ausbruchs von COVID-19 zu unterstützen. Informationen finden Sie hier.

Euler Hermes wird hierfür keine neuen Instrumente oder Produkte schaffen, sondern die bisherigen Produkte (z. B. APG) nutzen. Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden Sie hier auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes.

develoPPP.de-Covid19 Programm gestartet

Im Rahmen des develoPPP.de Programms fördert das BMZ gezielt unternehmerische Maßnahmen, die negative Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Entwicklungs- und Schwellenländern signifikant abmildern. Bis zum 30. September 2020 können jederzeit Projektvorschläge eingereicht werden.

Für Projektvorschläge gelten die folgenden Richtlinien:

  • Geeignete Projekte können mit bis zu 200.000 EUR gefördert werden (nicht rückzahlbarer Zuschuss). In Ausnahmefällen, und in Übereinstimmung mit EU-Recht, ist ein höherer Förderbetrag möglich.
  • Der öffentliche Anteil an den Projektkosten kann bis zu 100% der Gesamtkosten umfassen.

Das Programm richtet sich an deutsche und europäische Unternehmen sowie Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, die:

  • mindestens 400.000€ Jahresumsatz erzielen
  • zwei operative Geschäftsjahre vorweisen können
  • in der EU, einem Mitgliedsland der European Free Trade Association (EFTA) oder einem Land der OECD DAC-Liste registriert sind
  • eine ausreichende wirtschaftliche Bonität und Liquidität vorweisen können
  • entsprechende Mitarbeiterressourcen und fachliche Qualifikationen zur Durchführung des Projekts nachweisen können

Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie hier.